Abfindung
Schuldfreie Übertragung von Pensionszusagen
Lupus Pension Obligation Experts berät und findet individuelle Lösungen zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen. Ziel ist es, durch die Auslagerung Unternehmen rechtlich und wirtschaftlich zu enthaften und gleichzeitig die betriebliche Altersvorsorge langfristig und verlässlich zu sichern.
Pensionsverpflichtungen belasten die Bilanz
Direkte Pensionszusagen zählen zu den beliebtesten Modellen der betrieblichen Altersvorsorge. Besonders Unternehmen, die in Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA, SE) organisiert sind, arbeiten in der Versorgung von Geschäftsführern, Führungskräften und ihrer Belegschaft häufig mit Pensionszusagen.
Zur Gewährleistung der Erfüllung solcher Zusagen ist das Unternehmen dazu verpflichtet, adäquate Pensionsrückstellungen zu bilden. Die Rückstellungen werden auf der Passivseite der Bilanzen geführt und wirken sich negativ auf das Eigenkapital aus. Die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen an einen externen, selbstständigen Versorgungsträger führt zur rechtlichen und wirtschaftlichen Enthaftung Ihres Unternehmens und bereinigt die Bilanzen.
Bei Umstrukturierung: Ist die betriebliche Altersvorsorge sicher?
Steht eine große Umstrukturierung im Unternehmen bevor – sei es eine Nachfolgelösung, der Verkauf oder eine Liquidation – drängt sich verständlicherweise bei Versorgungsberechtigten die Frage auf: Was passiert jetzt mit meiner Pensionszusage? Ist sie auch zukünftig abgesichert?
Bei einer Auslagerung der Versorgungszusage, müssen sich Unternehmen an klare rechtliche Vorgaben halten, die die Interessen der Versorgungsberichtigten schützen. LPOE berät immer dahingehend, dass Unternehmen bei der Auslagerung der Pensionsverpflichtungen diese rechtlichen Rahmen verbindlich einhalten und die Pensionszusagen optimal schützen.
Gute Gründe die Pensionsverpflichtungen auszulagern
Sie möchten Ihr Unternehmen verkaufen? Bestehende Pensionsverpflichtungen müssten derzeit noch vom Käufer übernommen werden. Dieser Umstand erschwert den Verkauf und untergräbt ihre Verhandlungsposition.
Ihr Unternehmen soll in die Hände der nächsten Generation weitergegeben werden. Auch in diesem Fall müssen bestehende Pensionsverpflichtungen von Ihrer Nachfolgerin oder Ihrem Nachfolger übernommen werden. Ermöglichen Sie Ihrer Nachfolge einen unbeschwerten Start durch eine Auslagerung der Pensionsverpflichtungen.
Für Ihr Unternehmen steht kein geeigneter Nachfolger zur Verfügung. Daher planen Sie das Unternehmen aufzulösen. Wir stellen sicher, dass die Liquidation reibungslos realisiert wird und die Pensionsverpflichtungen auch in Zukunft zuverlässig eingehalten werden.
Bei jeglicher Art von Umstrukturierung, stellt sich die Frage, wie mit Pensionsverpflichtungen sinnvoll umzugehen ist. Wir beraten zur passenden Lösung.
Wenn Ihr Unternehmen, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme, auf die Beurteilung einer Ratingagentur angewiesen ist, machen sich die Pensionsverpflichtungen in der Unternehmensbilanz negativ bemerkbar. Eine Ausgliederung dieser Verpflichtungen verschafft Abhilfe.
Innerbetriebliche Pensionsrückstellen sind Positionen, die viel Kapital binden. Professionelles Kapitalmanagement ist unerlässlich und kann die zentrale Grundlage für die Ausgliederung der Pensionszusage an einen externen, spezialisierten Dienstleister darstellen.
Pensionsverpflichtungen müssen von der Auszahlung an Berechtigte bis zur Einhaltung von Beitragspflichten an Versicherungen und das Finanzamt verwaltet werden. Diesen administrativen Aufwand übergeben Sie mit einer Auslagerung an uns.
Stimmt die Berechnung von biometrischen Risiken, die in den Pensionsrückstellungen veranschlagt sind, mit der Studienlage und aktuellen Einschätzungen überein? Diese Risiken lassen sich auslagern.
Wir finden die Lösung für Ihre Pensionszusagen
Kommen Sie mit uns ins Gespräch, um Ihre Fragen und Ziele anzusprechen und einen Überblick über individuelle Gestaltungsoptionen zu erhalten.
Leistungen Lupus Pension Obligation Experts
Sichere Beratung durch Pension Obligation Experts (POEs)
Der saubere Prozess der Ausgliederung mit einer langfristig belastbaren und rechtlich verlässlichen Lösung für die Pensionsverpflichtungen ist ein komplexer Vorgang. Jedes Unternehmen befindet sich in einer individuellen Situation mit unterschiedlichen Möglichkeiten und Anforderungen. Eine schablonenhafte Lösung wird Ihrem Einzelfall nicht gerecht. Nutzen Sie unsere fachliche Expertise und lassen Sie unsere Pension Obligation Experts passgenaue Maßnahmen für Ihr Unternehmen entwickeln.
Überblick: Möglichkeiten Pensionsverpflichtungen auszulagern
Grundsätzlich legt das Betriebsrentengesetz fest, dass die Anwartschaften aus Pensionszusagen nicht abfindbar sind. Dem Prozess der Auslagerung vorgeschaltet, empfiehlt es sich allerdings, bestimmte Ausnahmen von dieser Regelung zu prüfen. Ausgenommen sind beispielsweise Versorgungsberechtige, die nicht Arbeitnehmer sind, was insbesondere im Zusammenhang mit Geschäftsführern relevant sein kann. Außerdem können Sie Verpflichtungen, die einen festgelegten Rahmen, aktuell circa 4.000 Euro, nicht übersteigen, als so genannte Bagatellanwartschaften per Abfindung regeln.
Wenn die Voraussetzungen stimmen, ist die Übertragung der Pensionsverpflichtungen auf einen anderen Rechtsträger, die sogenannte Rentnergesellschaft, eine passende und elegante Lösung. Die adäquate finanzielle Ausstattung der ausgegliederten Gesellschaft ist dabei zentral. Die Vermeidung einer Unterkapitalisierung beugt möglichen Schadensersatzansprüchen gegen das abgebende Unternehmen vor. Außerdem wird gegen das zehnjährige Nachhaftrisiko vertraglich abgesichert.
Die Liquidationsversicherung ist eine Sonderregelung im Betriebsrentengesetz, die es in gewissen Szenarien ermöglicht, die Pensionsverpflichtungen auf ein Lebensversicherungsunternehmen zu übertragen. Eine Zustimmung des Versorgungsberechtigten ist nicht notwendig. Das Unternehmen zahlt bei Abschluss der Liquidationsversicherung einen Einmalbetrag und der Versicherer wird im Liquidationsfall deckungspflichtig.
Kontakt
Bei LPOE steht Ihnen ein verlässliches Team aus erfahrenen Pension-Obligation-Experten zur Seite. Wir diskutieren die individuelle Lage Ihres Unternehmens und entwickeln ein passendes Konzept für Ihre Pensionsverpflichtungen.
Bei Beratungsbedarf nehmen Sie gerne per E-Mail an info@lpoe.de Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Unsere Experten
Kevin Krukau
Geschäftsführender
Gesellschafter
02234 / 202 71 232
Krukau@lpoe.de
Kevin Krukau ist gelernter Bankkaufmann, hat einen MBA in International Business und langjährige Erfahrung im Corporate & Institutional Banking. Seit 2021 ist er Geschäftsführender Gesellschafter der Wolf Capital Group neben weiteren Beteiligungen.
Franz Bernd Daum
Pension Obligation Expert & Gesellschafter
02234 / 202 71 232
Daum@lpoe.de
Franz-Bernd Daum ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Daum Treuhand sowie erfahrener Investor und Beteiligungsmanager.
Kay Uwe Erdmann
Pension Obligation Expert & Gesellschafter
0221 / 47 43 180
Erdmann@lpoe.de
Kay Uwe Erdmann hat ein rechtswissenschaftliches Studium und ist staatlich geprüfter Betriebswirt. Er war langjähriger Leiter des Rechts- und Personalbereichs sowie Mitglied im Vorstand eines Rückversicherers und ist Geschäftsführer einer Beteiligungs-GmbH und einer Pensions- und Service GmbH.
Prof. Dr. Jochen Axer
Pension Obligation Expert
0221 / 47 43 425
Axer@axis.de
Prof. Dr. Jochen Axer ist seit 1982 als Anwalt tätig und promovierte 1985 im Handelsrecht. Er war langjähriger Niederlassungsleiter einer internationalen Wirtschaftsprüfergesellschaft mit dem Branchenschwerpunkt Versicherungen sowie Finanzvorstand einer mittelständischen Verlagsgruppe. Er lehrt Betriebslehre mit Schwerpunkt auf betriebliche Steuerlehre am Institut für Versicherungswesen an der Fachhochschule Köln.